SAP US-Reexport

Automatisiert US-Reexportbestimmungen beachten

Wann wird ein im Ausland, z. B. in der EU, hergestelltes Produkt nach dem US-Recht kontrolliert? Wohin und an wen darf geliefert werden? Die Einhaltung von Regelungen der US-Reexportkontrolle stellt viele deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen. Denn wer exportiert, der steht einem komplexen Exportkontrollprozess gegenüber.

Im Vergleich zu anderen Ländern ist die deutsche Wirtschaft stark vom Export ihrer Güter abhängig. Aufgrund wechselseitiger Verflechtungen in der Wirtschaft gehört das US-Exportkontrollrecht zu den relevanten internationalen Regeln.
Die USA haben zum Schutz der nationalen Sicherheit umfangreiche Kontrollen erlassen, mit denen sie unter anderem Reexporte von US-Gütern im Ausland erfassen. Zwar kann die Einhaltung der Vorschriften zur US-Reexportkontrolle in Europa nicht erzwungen werden, bei Nichteinhaltung drohen jedoch empfindliche Sanktionen: ein Eintrag in die Black List der US-Regierung – oder gar der Ausschluss vom Handel mit amerikanischen Produkten.

Vertreibt Ihr Unternehmen Produkte mit einem Anteil an US-Gütern?

Technologisch hochwertige Güter enthalten oftmals Vorprodukte mit einem Ursprungsland in den USA. Ein Unternehmen, das mit solchen Gütern handelt, muss sicherstellen, dass diese später nicht in kritische Länder exportiert werden.
Die Vorschriften der US-Reexportkontrolle müssen berücksichtigen werden, wenn US-Güter in unverändertem oder nur leicht verändertem Zustand weiter exportiert werden. US-Exportkontrollrecht gilt jedoch auch für US-Güter, Technologien und Software, die als Bestandteile in anderen Produkte enthalten sind, welche wiederum exportiert werden. Und zwar unabhängig vom Ursprung des zu exportierenden Gesamtprodukts und vom Standort des Unternehmens. Auch wenn es sich bei der US-Reexportkontrolle um die Erfüllung von Vorgaben der USA handelt, ist diese Kontrolle für Sie wichtig, sofern Sie kritische Länder beliefern.

Ein Unternehmen, das mit Vorprodukten aus den USA handelt, muss sicherstellen, dass diese später nicht in kritische Länder exportiert werden. Da die Kalkulation reexportrelevanter Produktanteile auf Fertigungsstücklisten beruht, ist aufgrund des hohen Aufwands eine werthaltige Ermittlung nur mit einem IT-gestützten Tool durchführbar – wie beispielsweise SAP GTS US-Reexport. 

Alvina Löbl, Consultant Sales & Foreign Trade CONSILIO GmbH Expertin kontaktieren

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SAP GTS US-Reexport – Verwalten und Überwachen Sie Exportaktivitäten im weltweiten Handel

Da die Kalkulation reexportrelevanter Produktanteile auf Fertigungsstücklisten beruht, ist aufgrund des hohen Aufwands eine werthaltige Ermittlung nur mit einem IT-gestützten Tool durchführbar – wie beispielsweise SAP GTS US-Reexport. 
In dieser Kalkulation werden reexportrelevante Anteile in eigengefertigten Produkten ermittelt. Das System prüft vorgangsbezogen, inwieweit der Wertanteil eines Produkts die Grenze zur Kontrollrelevanz überschreitet und somit eine zusätzliche Ausfuhrgenehmigung benötigt wird. Mit der Exportkontrolle im Sinne des US-Exportkontrollrechts stellen Sie als exportierendes Unternehmen sicher, dass dieser vollständig in die Logistikkette integrierte Prozess keine Lücken hinsichtlich US-Recht aufweist.

Prozess der US-Reexportkontrolle:

Von diesen Vorteilen profitieren Sie durch den Einsatz der SAP GTS US-Reexportkontrolle

  • Automatisierte Prüfung von Stamm- und Bewegungsdaten in Vertrieb und Versand
  • Durchgängige, einfache und transparente Kalkulation auf Basis von Stücklisten und Monitorsichten
  • Die US-Reexportkontrolle ist vollständig mit SAP-Versandprozessen integriert

Diese Fragen sollten Sie sich stellen:

Weil die USA von der extraterritorialen Geltung ihrer Exportbestimmungen ausgehen und bei Verstößen mit Sanktionen drohen, sind viele Unternehmen verunsichert, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die Vorschriften der US-Reexportkontrolle berücksichtigen müssen. Zur Klärung sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  1. Reexportiert Ihr Unternehmen Güter mit Ursprungsland in den USA?
  2. Exportieren Sie Waren, bei denen Vormaterialien mit US-Ursprung eingesetzt werden?
  3. Hat Ihr Unternehmen Mutter- oder Tochtergesellschaften in den USA?

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Und stellen Sie sicher, dass Verkauf und Vertrieb von Produkten mit USA-Ursprungsware in Ihrem Unternehmen den Regelungen der US-Reexportkontrolle entspricht.

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