In vielen Ländern unterliegen Güter der gesetzlichen Kontrolle bezüglich Exportfreigabe durch lokale Behörden, wie zum Beispiel der BAFA in Deutschland. In anderen Regionen der Welt ist der Export von Gütern innerhalb bestimmter Grenzen generell untersagt. In manchen Ländern wiederum ist der Export nicht erlaubt, wenn Waren einen Anteil an Vormaterialien mit US-Ursprung haben. Es gilt also, Güter-, Sanktions- und Embargolisten zu prüfen und zu klären, ob der Warenverkehr an besondere Genehmigungen gebunden ist. Insbesondere, wenn ein Unternehmen viel exportiert, wird diese Kontrolle der Exportvorgänge zur Herausforderung.
Exportierende Unternehmen sehen sich mit einem komplexen Exportkontrollprozess konfrontiert. Denn wenn sie technologisch hochwertige Güter produzieren und verkaufen, müssen sie die Kontrolle ihrer Exportvorgänge von der Produktion über den Versand bis hin zum Endkunden gewährleisten. Insbesondere ist es ihre Aufgabe, jederzeit gegenüber den Kontrollbehörden aussagefähig zu sein und die Gesetze einzuhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder und strafrechtliche Folgen, diese können für Unternehmen existenzbedrohend sein.
Der Gesetzgeber schreibt einem Unternehmen nicht vor, auf welche Art es prüfungsrelevante Produkte und ihre Geschäftsabwicklung zu vermeiden – bzw. Prüfvorgänge zu protokollieren und zu archivieren hat. Wer jedoch regelmäßig Waren exportiert, sollte sich für eine systemgestützte Lösung entscheiden.
Hierfür bietet sich die im GTS-System integrierte SAP-Lösung aus dem Bereich der Exportkontrolle als automatisierte Verprobung an.
Die Experten von CONSILIO beraten Sie durchgängig – zur Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie zur effektiven Verankerung in den Geschäftsprozessen und der organisatorischen Einbindung in Ihr Unternehmen.