Sanktionslistenprüfung (SAP SPL)

Integrieren Sie das Sanctioned Party List Screening in Ihre SAP-Lösung

Aufgrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Auf Grundlage dieser Resolutionen wurden auch in der EU die beiden Resolutionen 1373 (2001) und 1390 (2002) erlassen und rechtkräftig. Die Sanktionslistenprüfung betrifft nicht nur exportierende Unternehmen, sondern jedes in der der EU ansässige Unternehmen. Diese sind verpflichtet ihre Geschäftskontakte und die Legalität von Transaktionen gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage gegen die offiziellen Sanktionslisten zu prüfen. Sie müssen sicherstellen, dass Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter nicht auf Sanktionslisten verzeichnet sind. Jeder Kontakt, geschweige denn Vertriebstätigkeiten zu dort gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen ist ausnahmslos zu vermeiden!

Wie gut kennen Sie Ihre Geschäftskontakte?

Verstößt ein Unternehmen gegen die Gesetzesvorgabe zu Sanktionslisten, wird dies als Embargoverstoß behandelt und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich das Unternehmen selbst auf einer der Sanktionslisten wiederfindet. Und das bedeutet für das betroffene Unternehmen nicht selten den Ruin. Durch den Abgleich der Adressdaten mit den Sanktionslisten minimiert ein Unternehmen die Gefahr, mit gelisteten Personen- und Organisationsgruppen ungewollt in Kontakt zu treten.

Kunden:

In puncto Compliance auf der sicheren Seite: Automatisieren Sie die Sanktionslistenprüfung mit SAP GTS

Der Gesetzgeber schreibt in seinen Embargoverordnungen nicht vor, wie ein Unternehmen sicherzustellen hat, dass der Geschäftskontakt zu den gelisteten Personen, Unternehmen und Einrichtungen vermieden wird. Falls Sie in Ihrem Unternehmen eine große Menge Kontaktdaten nutzen, sollten Sie für die einfachere und zeitsparende Handhabung eine IT-Software-Lösung in Betracht ziehen.
Hierfür bietet sich die im GTS-System integrierte SAP-Lösung aus dem Bereich Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung mit automatisierter Verprobung an. Insbesondere der Ansatz einer integrierten Lösung hat den großen Vorteil, dass alle logistischen Prozesse durchgängig geprüft und validiert werden. Eventuelle Verstöße können sofort durch SAP GTS in der weiteren logistischen Verarbeitung unterbunden werden.

So unterstützen wir Sie:

CONSILIO bietet Ihnen eine durchgängige Beratung – sowohl zur SAP-GTS- Sanktionslistenprüfung, als auch zu den logistischen Prozessketten in SAP S/4HANA und ERP.

Ihre Vorteile durch GTS-Exportkontrolle im Bereich der Sanktionslistenprüfung:

  • Stamm- und Bewegungsdaten werden automatisiert geprüft
  • Eine automatisierte Prüfung erfolgt im Vertrieb, im Einkauf und in der Buchhaltung
  • Eine Ad-Hoc-Prüfung ist mit Hilfe von manueller Adressprüfung für Bewerber, Besucher und weiteren Kontakten möglich 
  • Die automatisierte Prüfung arbeitet immer mit aktuellen Sanktionslisten
  • Die Sanktionslistenprüfung ist vollständig in SAP ERP integriert
  • Sie sparen Zeit und können sich auf das Kerngeschäft konzentrieren

Viele Unternehmen sind der Meinung, dass sie vom Thema Sanktionslistenprüfung nicht betroffen sind, weil sie nur innerhalb Deutschlands oder der EU Geschäfte machen. Das ist eine Fehleinschätzung, die schwere Folgen für sie haben kann.

Daniel Stelmach, Principal Consultant CONSILIO GmbH Experte kontaktieren

Ablauf der Sanktionslistenprüfung:

  1. Im Vorsystem wird ein Beleg erstellt.
  2. Hierdurch wird automatisch die Sanktionslistenprüfung in SAP GTS gestartet. Anhand von festgelegten Regeln werden die Adressdaten in den Belegen mit den Sanktionslisten im SAP-GTS-System abgeglichen. Diese Listen werden im XML-Format von externen Datenlieferanten angeboten und können in SAP GTS hochgeladen werden. Es können auch eigene Listen verwendet werden.
  3. Mit den Überwachungsfunktionen von SAP GTS behalten Sie den Überblick über alle Adressen, die schon geprüft wurden.
  4. Mitarbeiter mit den entsprechenden Berechtigungen können gesperrte Belege zur Weiterbearbeitung freigeben.
  5. Sie können regelmäßige Prüfungen Ihrer aktuellen Stammdaten einrichten. Sinnvollerweise sollte das System so eingerichtet werden, dass die Prüfung automatisch nach einer Aktualisierung der Sanktionslisten erfolgt.
  6. Alle Aktivitäten im Bereich der SPL-Prüfung können mit der SPL-Audit-Trail-Funktion protokolliert, archiviert und später zu juristischen Zwecken verwendet werden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wir bieten Ihnen eine durchgängige Beratung – sowohl zur SAP-GTS-Exportkontrolle, als auch zu den logistischen Prozessketten in SAP S/4HANA und ERP.

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