Aufgrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Auf Grundlage dieser Resolutionen wurden auch in der EU die beiden Resolutionen 1373 (2001) und 1390 (2002) erlassen und rechtkräftig. Die Sanktionslistenprüfung betrifft nicht nur exportierende Unternehmen, sondern jedes in der der EU ansässige Unternehmen. Diese sind verpflichtet ihre Geschäftskontakte und die Legalität von Transaktionen gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage gegen die offiziellen Sanktionslisten zu prüfen. Sie müssen sicherstellen, dass Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter nicht auf Sanktionslisten verzeichnet sind. Jeder Kontakt, geschweige denn Vertriebstätigkeiten zu dort gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen ist ausnahmslos zu vermeiden!
Verstößt ein Unternehmen gegen die Gesetzesvorgabe zu Sanktionslisten, wird dies als Embargoverstoß behandelt und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich das Unternehmen selbst auf einer der Sanktionslisten wiederfindet. Und das bedeutet für das betroffene Unternehmen nicht selten den Ruin. Durch den Abgleich der Adressdaten mit den Sanktionslisten minimiert ein Unternehmen die Gefahr, mit gelisteten Personen- und Organisationsgruppen ungewollt in Kontakt zu treten.
Der Gesetzgeber schreibt in seinen Embargoverordnungen nicht vor, wie ein Unternehmen sicherzustellen hat, dass der Geschäftskontakt zu den gelisteten Personen, Unternehmen und Einrichtungen vermieden wird. Falls Sie in Ihrem Unternehmen eine große Menge Kontaktdaten nutzen, sollten Sie für die einfachere und zeitsparende Handhabung eine IT-Software-Lösung in Betracht ziehen.
Hierfür bietet sich die im GTS-System integrierte SAP-Lösung aus dem Bereich Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung mit automatisierter Verprobung an. Insbesondere der Ansatz einer integrierten Lösung hat den großen Vorteil, dass alle logistischen Prozesse durchgängig geprüft und validiert werden. Eventuelle Verstöße können sofort durch SAP GTS in der weiteren logistischen Verarbeitung unterbunden werden.
CONSILIO bietet Ihnen eine durchgängige Beratung – sowohl zur SAP-GTS- Sanktionslistenprüfung, als auch zu den logistischen Prozessketten in SAP S/4HANA und ERP.