Das im März 2024 verabschiedete Wachstumsgesetz sieht vor, dass alle Unternehmen im B2B-Bereich ihre Rechnungsstellung auf das e-Invoicing umstellen. Das bedeutet, dass die Rechnungen nicht mehr in Papierform, sondern in einem elektronischen Format ausgestellt und elektronisch verarbeitet werden. Die europäische Norm der elektronischen Rechnung ist dabei das Format EN 16931.
Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung soll schrittweise erfolgen. Folgende Fristen sind vorgegeben:
Eine besondere Herausforderung dabei ist, dass für den Austausch von E-Rechnungen keine zentralisierte nationale Plattform geplant ist. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen den Austausch von elektronischen Rechnungen selbst verantwortet.
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Wir haben einige Tipps & Tricks für Sie zusammengestellt, die aus unserer Erfahrung die Einführung des e-Invoicing erleichtern:
Folgende To-dos fallen bei der Implementierung der elektronischen Rechnung an:
Alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmer sind von der Einführung des e-Invoicing betroffen – unabhängig von ihrer Größe. Angesichts der geplanten Einführung zum 1. Januar 2025 sollten sich somit alle Unternehmen mit dem Thema e-Rechnung befassen und ihre Rechnungssysteme und Software rechtzeitig umstellen. Mit einem erfahrenen Partner wie CONSILIO lässt sich der Umstellungsprozess reibungslos gestalten. Unsere Experten weisen eine erfolgreiche Umsetzung bei diversen Projekten in Deutschland und weltweit auf und unterstützen Sie gern mit ihrer Expertise.
Auf dem Weg zum e-Invoicing können Ihnen einige Stolpersteine begegnen: vor, während oder nach der Implementierung. Lernen Sie aus unserer Erfahrung und berücksichtigen Sie folgende Aspekte: