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ISO-20022-Umstellung

10. April 2026

DTAZV endet 2026: SAP-Auslandsüberweisungen auf AXZ umstellen

Ab November 2026 ist endgültig Schluss mit dem DTAZV-Format – dem jahrzehntelang üblichen Verfahren für Auslandszahlungen im deutschen Zahlungsverkehr. Je nach Bank kann die Umstellung jedoch auch vor diesem Stichtag erforderlich sein.

Unternehmen müssen ihre Zahlungsaufträge dann XML-basiert im ISO-20022-Standard übermitteln. Konkret: Die bisherige EBICS-Auftragsart AZV wird durch die neue Auftragsart AXZ ersetzt, und das neue Datenformat für Auslandsüberweisungen lautet pain.001.001.09 – eine XML-Nachricht nach ISO 20022. 

In diesem Artikel erläutern wir, was sich ändert, welche Systeme betroffen sind, was das konkret für SAP-Systeme bedeutet und was Unternehmen jetzt tun sollten, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Was ändert sich?

DTAZV (Datenträgeraustausch-Verfahren im Auslandszahlungsverkehr) war bislang der standardisierte Dateiübertragungs-Standard, um Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen zwischen Firmenkunden und Banken abzuwickeln. Dieses alte Format – ein reiner Textdatenträger mit begrenzter Feldstruktur – wird nun durch ISO 20022-basierte XML-Zahlungsnachrichten abgelöst. Die Umstellung betrifft im Kern zwei Bereiche: das Dateiformat und die Dateninhalte.

Neues Format (AXZ statt DTAZV): Für Auslandsüberweisungen muss künftig das XML-Format pain.001.001.09 mit der EBICS-Auftragsart AXZ verwendet werden. Das alte DTAZV-Format wird damit vollständig abgelöst. Für SEPA‑Lastschriften (einschließlich grenzüberschreitender SEPA‑SDD) ist auf pain.008.001.08 umzustellen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat diese neuen Formate verbindlich vorgegeben; Banken unterstützen sie bereits parallel und werden ab November 2026 das alte Format DTAZV nicht mehr akzeptieren. In der Übergangszeit bis November 2026 können Unternehmen noch die bisherigen Formate nutzen, sollten aber so früh wie möglich auf die neuen XML-Standards umstellen.

Strukturierte Adressdaten als Pflicht:

Eine der einschneidendsten Änderungen betrifft die Angabe von Adressinformationen. Bislang konnten Name und Adresse von Auftraggebern oder Empfängern in Freitextfeldern übermittelt werden. Künftig müssen mindestens Ort und Land in separaten Feldern angegeben werden. Bereits ab November 2025 wurde hierzu eine „hybride“ Adressstruktur eingeführt: Während zwei Zeilen Freitext noch erlaubt sind, sind die Elemente Stadt (Town Name) und Land (Country) als strukturierte Angaben verpflichtend vorzugeben. Die hybride Adressstruktur ist ausdrücklich eine dauerhafte „strategische Variante“ und ist nicht als Übergangsmodell zu betrachten.

Ab November 2026 sind unstrukturierte Adressangaben nicht mehr zugelassen – Zahlungsdateien, in denen Ort oder Land fehlen, werden von den Banken abgewiesen. Unternehmen müssen also ihre Stammdaten spätestens bis dahin so anpassen, dass alle relevanten Adressfelder gepflegt sind.

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Welche Neuerungen sind ebenfalls zu betrachten?

Das neue XML-Format bringt darüber hinaus einige inhaltliche Änderungen:

  • Auftraggeber-Währung: Die Währung des Auftraggeberkontos wird explizit als Feld transportiert, während im DTAZV die Kontowährung nicht als eigenes Datenelement vorlag.
  • Neue Gebührenkennungen: OUR/SHA/BEN werden in ISO 20022 durch die Felder DEBT (Debtor pays), SHAR (Shared) und CRED (Creditor pays) abgebildet.
  • UETR-Transaktionsreferenz: Jede Zahlung kann mit einer eindeutigen Transaktionsreferenz versehen werden. Damit wird erstmals ein durchgängiges Tracking internationaler Überweisungen möglich – ein Plus für Transparenz und Compliance. 

Was bedeutet die Umstellung jetzt für SAP-Systeme?

Für SAP‑Business‑One‑User plant SAP laut OSS‑Note 3716789, zum 31. August 2026 ein Software‑Update bereitzustellen, mit dem das bisherige DTAZV‑Format technisch entfernt und durch ein neues Format ersetzt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das DTAZV‑Format weiterhin vollständig nutzbar.

Für SAP ERP, S/4HANA On‑Premise und Private Cloud müssen je nach Release gegebenenfalls OSS‑Updates implementiert werden. In S/4HANA Public Cloud stehen die Formate schon zur Verfügung. Sind diese bereits eingespielt bzw. nicht erforderlich, kann der DMEE‑Baum CGI_XML_CT_V9 beziehungsweise das Zahlungsformat DE_CGI_XML_CT_V9 für pain.001.001.09 in der Regel bereits genutzt werden.

Nähere Informationen sind den folgenden OSS‑Hinweisen zu entnehmen:

  • Hinweis 2784858 – Sammelinformationshinweis: CGI_CT/CGI_CT_V9 und CGI_DD/CGI_DD_V8 auf DMEEX‑Basis (aktuelle Mappings für pain.001.001.09 und pain.008.001.08; ersetzt 2253571 ab S4CORE 102).
  • Hinweis 2253571 – Sammelinformationshinweis: DMEE‑Formate CGI_XML_CT/CGI_XML_DD inkl. CGI_XML_CT_V9 (pain.001.001.09) und CGI_XML_DD_V8 (pain.008.001.08); gilt für ERP und ältere S/4‑Releases und wird in S/4HANA On‑Premise durch die DMEEX‑Formate gemäß Hinweis 2784858 abgelöst.

1. Einrichtung des neuen Zahlungsformats

In SAP erfolgt die Zahlungsmedienerstellung typischerweise über die Payment Medium Workbench und das Customizing für das Zahlungsprogramm.

2. EBICS-Konfiguration anpassen

Für alle Systeme mit EBICS‑basierter Bankkommunikation muss zusätzlich zur Formatumstellung die EBICS‑Auftragsart für Auslandsüberweisungen umgestellt werden.

3. Stammdaten-Check in SAP

Kreditoren- und Debitorenstammdaten sollten dahingehend geprüft werden, ob Ort und Land in den Adressfeldern vollständig gepflegt sind. In vielen Altdatenbeständen fehlen Länderkennzeichen bei inländischen Empfängern, oder Ort und PLZ stehen gemeinsam in einem Feld. Solche Datenqualitätsprobleme müssen bereinigt werden. Ab November 2026 kann eine einzige fehlende Ortsangabe zur Ablehnung der gesamten Zahlungsdatei führen.

4. Bankverbindungen anpassen und Tests durchführen

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihren Hausbanken auf. Lassen Sie sich bestätigen, ab wann die Bank AXZ-Dateien annimmt und wie Tests ablaufen können. Viele Banken bieten bereits jetzt an, Testüberweisungen im pain.001.001.09-Format einzureichen. Nutzen Sie solche Angebote: Führen Sie interne Testläufe durch und schicken Sie Testdateien an die Bank oder validieren Sie sie mit bereitgestellten Tools. So stellen Sie sicher, dass Ihr System korrekt konfiguriert ist und die Bank die Dateien verarbeiten kann.

Wir empfehlen, die Umstellung jetzt zu beginnen. Gerne begleiten wir Sie dabei.

Daniel Janßen, Associate Consultant CONSILIO GmbH Experte kontaktieren

Fazit

Die Abschaltung des DTAZV-Formats zum 1. November 2026 ist für die Deutsche Kreditwirtschaft verbindlich. Eine Verlängerung der Frist ist nicht vorgesehen. Unternehmen, die die Umstellung zu spät angehen, riskieren Zahlungsverzögerungen und im Ernstfall unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität. Besonders die Stammdatenbereinigung und die Abstimmung mit den Hausbanken sind erfahrungsgemäß die zeitintensivsten Schritte und genau jene, die in der Praxis am häufigsten unterschätzt werden.

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